Berichterstattung
1) Klimaberichterstattung Schweiz
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange in Kraft. Sie stützt sich auf die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Wen betrifft es?
Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen (Summe über alle kontrollierten inländischen und ausländischen Unternehmen) und eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken aufweisen (ebenfalls Summe über alle kontrollierten inländischen und ausländischen Unternehmen), sind verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.
Was muss berichtet werden?
Die Berichterstattung umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima hat. Zudem muss beschrieben werden, welche Reduktionsziele das Unternehmen bezüglich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen setzt und wie es diese umzusetzen plant.
2) Nachhaltigkeitsberichte (international)
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union (EU)
CSRD ist eine vom EU-Parlament verabschiedete Direktive über die nicht-finanzielle Berichterstattung von Unternehmen. Nach EU-Recht müssen grosse Unternehmen und börsennotierte Unternehmen (ausser börsennotierte Kleinstunternehmen) regelmässig Berichte über die sozialen und ökologischen Risiken, denen sie ausgesetzt sind, sowie über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt veröffentlichen. Die Berichtspflichten treten ab 2024 in Abhängigkeit von der Unternehmensgrösse zeitlich gestaffelt in Kraft. Nicht-EU-Unternehmen müssen ab 2028 berichten, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro auf dem EU-Markt erwirtschaften.
European Sustainability Reporting Standard (ESRS) und Global Reporting Initiative (GRI)
Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach ESRS berichten. Das ist der Europäische Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bisher konnten Unternehmen das Rahmenwerk frei wählen, zum Beispiel die international anerkannte GRI-Richtlinie, in deren Anlehnung ESRS entwickelt wurde. Unternehmen, die bereits nach GRI oder in Anlehnung an GRI berichten, haben somit schon eine gute Grundlage geschaffen. Der ESRS besteht aus 12 Kapiteln, die neben allgemeinen Anforderungen und Angaben die Bereiche Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung), auch bekannt als ESG, abdecken. Ausserdem werden aktuell branchenspezifische ESRS und zwei ESRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt.
Wir unterstützen Sie bei der Klima- und Nachhaltigkeits-Berichterstattung:
- Almut Sanchen, Sanchen Consulting GmbH
- Heike Waiblinger, Texthaus Waiblinger GmbH
Wir bieten einen pragmatischen, schlanken und stufenweisen Ansatz. Sie starten mit wenigen, wesentlichen Themen und bauen den Bericht über die Jahre hinweg sukzessive aus. Wir begleiten Sie von Anfang an über die Datenerhebung im Unternehmen bis hin zum fertigen Bericht in digitaler und in gedruckter Form. Hier erfahren Sie mehr: smartway.rocks
